- nachgeordnet
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nach|ge|ord|net 〈Adj.〉1. untergeordnet, unterstellt2. weniger wichtig, unerheblich● \nachgeordnete Mitarbeiter, Behörden; jmdn. an eine \nachgeordnete Instanz verweisen; eine \nachgeordnete Rolle spielen* * *
nach|ge|ord|net <Adj.>:a) (bes. Amtsspr.) dem Rang, der Befugnis nach untergeordnet; unterstellt:-e Dienststellen;b) zweitrangig, weniger wichtig:ein -es Problem.* * *
nach|ge|ord|net <Adj.> (Amtsspr.): dem Rang, der Befugnis nach untergeordnet; unterstellt: -e Behörden, Dienststellen; Erst kam ... der oberste Landesherr, dem n. dann die übrige Obrigkeit (Kühn, Zeit 15).
Universal-Lexikon. 2012.